Merkur Direkt Bestellkatalog 2025 #1

494 MERKUR DIREKT KUNDENINFORMATION Die Einführung des Einweg-Pfand (kurz: EWP) in Österreich erfolgt auf Basis gesetzlicher Regelungen. Merkur Direkt als Zustell– und Service–Spezialist hat daher alle für Sie notwendigen Informationen zusammengefasst, ergänzt um Hinweise und Empfehlungen für die Handhabung von der Bestellung, Sortierung bis zur Entsorgung und Verrechnung. Bitte beachten Sie alle Informationen genau, da nur so eine ordentliche Abwicklung der Zustelltouren erfolgen kann. PKT. 1.0 WIE LANGE DAUERT DER UMSTELLUNGSPROZESS? Ab 1. Jänner 2025 bis Ende 2025 wird in Österreich die Umstellung für Getränkedosen und PET-Flaschen vom bisherigen Sammelsystem ARA (für Sie Einweg) auf Einweg-Pfand kurz EWP durchgeführt. PKT. 1.1 WARUM DAUERT DIE UMSTELLUNG SO LANGE? • Produzenten und Hersteller dürfen bis 31.03.2025 Getränke in bisherigen Gebinden ohne Pfand abfüllen, um noch vorhandene Verpackungsstoffe aufbrauchen zu können. • Bis längstens 31.12.2025 dürfen daher weiterhin Produkte ohne Einweg-Pfand verkauft werden. PKT. 1.2 WAS IST WÄHREND DER UMSTELLUNGSPHASE ZU BEACHTEN? • Alle betroffenen Produkte werden auf einen neuen Einweg- Pfandartikel mit neuer Artikelnummer umgestellt und sind durch folgendes Symbol gekennzeichnet. • Es werden daher vermutlich das ganze Jahr 2025 Produkte in PET-Flaschen und Dosen mit und ohne Pfand im Umlauf sein. • Auch innerhalb einer Produktrange wird es voraussichtlich so sein, dass z.B. die Sorte Prickelnd eventuell schon im Jänner, die Sorte Mild im April und die Sorte Ohne erst im Oktober auf das neue Einweg-Pfandsystem umgestellt wird. • Eine individuelle Bestellung von nur Einweg oder nur Einweg-Pfand Artikel ist leider nicht möglich. Ob ein Produkt bereits umgestellt wurde, erkennen Sie bei der Bestellung online durch den Artikeltext „Einweg“ oder „EinwegPfand EWP“. • Die Entsorgung von PET-Flaschen und Dosen ohne Pfandlogo muss über das bisherige Sammelsystem ARA (gelber Sack, gelbe Tonne) erfolgen und darf nicht in den neuen Einwegpfandkreislauf gelangen. PKT. 2.0 ALLGEMEINE INFORMATIONEN PKT. 2.1 WELCHE PRODUKTE SIND BEPFANDET? • Alle PET-Flaschen und Dosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter. • Diese sind durch das österreichische Pfandlogo gekennzeichnet. • Alle Produkte werden im Artikeltext mit „Einweg-Pfand EWP“ gekennzeichnet. • Nicht betroffen sind Dosen & Flaschen von Produkten mit mehr als 51 % Milchanteil sowie alle Sirupe. schen von Produkten mit mehr als 51 % Milchanteil sowie alle Sirupe.

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