497 A.) Keine Rücknahme ohne vorherige Anmeldung! B.) Keine Rücknahme in anderen Säcken, nur volle Säcke können rückgenommen werden, C.) keine Überfüllung der Säcke – Füllstrich beachten, D.) keine Rücknahme ohne Plombe. E.) Rücknahme nur im Zuge einer Anlieferung kostenfrei. F.) Extraabholungen ohne Bestellung/Lieferung müssen als Sonderfahrt verrechnet werden. Der Zusteller bestätigt Ihnen auf einem Beleg, den Sack mit der Plombe Nr. xxx zur Weiterleitung an die EWP-Zählstelle mitgenommen zu haben. Ihr Sack wird dann von dem Zusteller in den Ablauf PFANDVERGÜTUNG FÜR VOLLE SÄCKE gebracht. Dies bedeutet, dass der Sack in unserem Logistikzentrum eingelagert wird, Ihrem Auftrag im Hintergrund die Plombennummer zugeordnet wird, und der Sack zur Abholung durch die EWP-Zählstelle angemeldet wird. Die Abholung erfolgt dann, sobald 3 oder mehr Säcke zur Abholung bei uns warten. Der Haftungsübergang erfolgt dabei ab Übergabe des Sackes durch uns an den Spediteur der EWP-Zählstelle. Die Zählstelle meldet dann nach einem Bearbeitungszeitraum das Zählergebnis an unsere Firma. Über diesen Weg erhalten wir dann eine Bewertung pro Sack/Plombe nach Anzahl der ausgelesenen Dosen und Flaschen mit „Menge Gebinde x Pfand = richtig“ à € 0,25 und Menge „Gebinde/Menge ohne Wert“. Die so erhaltene Gutschrift zum jeweiligen Sack schreiben wir Ihnen auf Ihrem Kundenkonto gut. In „Mein Bereich“ ersehen Sie dann die Gutschrift sowie Ihre Rechnungen. WICHTIG: die EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH übermittelt uns nur 2-mal monatlich die Gutschriften. Nachdem zwischen Ihrer Rückgabe bei der Zustellung und der Abholung des Sackes bei uns durch die EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH und dem Transport zur Zählstelle, sowie etwaigen Bearbeitungsfristen bei der Zählstelle bis zum nächsten Gutschriftentermin, einige Wochen vergehen können, ist dieser Rückgabe- und Gutschriftenprozess losgelöst von den Zahlfristen für Ihre Rechnung. Die noch nicht erhaltene EWP-Gutschrift stellt keinen Grund dar, die Rechnung der Warenlieferung zu verzögern! Vielmehr sind Sie aufgefordert, bei der nächsten Rechnung die erhaltene Gutschrift in Abzug zu bringen. Bitte beachten Sie diesen Punkt unbedingt, da wir nicht für die Bearbeitungsfristen der EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH verantwortlich sind, darauf auch keinen Einfluss haben, und daher im Bearbeitungsprozess MAHNUNG keine Rücksicht auf etwaige offene EWP-Vergütungen nehmen können. Bei der EWP im Zuge des Zählprozesses verloren gegangene Säcke werden von der EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH mit dem durchschnittlichen Pfandwerts vergütet. (Definition der EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH). • VARIANTE AB 3 SÄCKEN – MIT BESONDEREM VORTEIL FÜR SIE Sie haben ab der Rückgabe von 3 Säcken die Möglichkeit, sich auf der Homepage der EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH unter https://www.recycling-pfand.at/ als Rücknehmer zu registrieren. In diesem Fall erfolgt die Abholung der Säcke durch die EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH direkt bei Ihnen, und auch die Vergütung der Pfandwerte erfolgt direkt an Sie. Ihr Vorteil: • keine Zwischenlagerung • prompte Abholung – nicht erst im Zuge einer Bestellung • schnellere Vergütung der Pfandwerte ZUSAMMENFASSEND: Wir hoffen Ihnen mit diesem Überblick geholfen zu haben. In Hinblick auf eine zügige und übersichtlichere Abwicklung empfehlen wir Ihnen die Bestellung von Mehrweg–Pfandartikel oder die Rückgabe der EWPGebinde bei jedem Supermarkt bzw. die Kleinmengenrückgabe beim Zusteller gegen Barauszahlung, oder die Registrierung ab 3 Säcken zur Direktabholung/Verrechnung mit der EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH. EINFÜHRUNG DES EINWEG-PFANDES (EWP)
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